B 
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Kraftwagen und Fahrzeug-
kombinationen (Kraftwagen und Anhänger)
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18 Jahre
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L, M
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max. 3.500 kg zulässiger und nicht mehr als
8 Sitzplätzen, außer Führersitz, zuzüglich ein
Anhänger bis
750 kg zul. Gesamtmasse, oder Fahrzeug-
kombinationen bis 3.500 kg zul. G., sofern die zul. G. des Anhängers
die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. |
M  |
Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Hilfsmotor
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16 Jahre
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45 km/h bbH., elektrische Antriebsmaschine oder
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
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Mofa |
Mofa
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15 Jahre
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nur theoretische, keine praktische Prüfung |